Manchmal braucht es Augenmass

Zu den etwas weniger interessanten Tätigkeiten des AH-Vorstandes gehört das Debitorenmanagement. Dabei beschäftigen sich dieser hin und wieder auch mit Situationen, in denen ein Amicitianer seine Ausstände nicht begleicht. Unsere Statuten halten fest, dass in solchen Fällen ein Ausschlussverfahren durchgeführt werden soll. Der Vorstand erachtet diese drastische Massnahme in gewissen Fällen als unangebracht.

Wenn zum Beispiel ein verdienter Farbenbruder wegen gesundheitlichen, finanziellen oder anderen guten Gründen über einen gewissen Zeitraum seinen Verpflichtungen nicht nachkommen kann, so möchten wir hier eine Möglichkeit haben, die Situation nicht stur nach Statuten, sondern mit angemessenem Augenmass zu beurteilen. Wir haben an der GV der Altherrenfahrt 2018 den Antrag gestellt, dass der Vorstand für solche Fälle über Interpretationsspielraum verfügt, und zwar wie folgt:

In einer Vorstandssitzung wird der Fall zuerst erörtert und diskutiert. Wenn anschliessend eine gewichtige Mehrheit der Vorstandsmitglieder der Meinung ist, dass ein Amicitianer trotz Zahlungsrückständen nicht ausgeschlossen werden soll, so wird dies entsprechend vermerkt und angemessen umgesetzt (Zahlungsaufschub, Schuldenschnitt, etc.). Aus offensichtlichen Gründen werden die Namen der Betroffenen ausserhalb des Vorstandes nicht bekannt gegeben.

Die GV hat nach kurzer Debatte den Antrag gutgeheissen. Der Vorstand wird sich überlegen, wie er das Ausmass seiner Entscheidungen oder gewisse Fälle öffentlich machen kann.

Im Nachgang zur GV sind beim Vorstand zudem viele konstruktive Anregungen eingegangen, was das Interesse an der Thematik, aber auch das Wohlwohlen einer individuellen, sachlichen Lösung beweist. Der Vorstand wird diese in seine Ueberlegungen einbeziehen und dankt den Absendern herzlich.

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